Marine Le Pen zu 4 Jahren Haft verurteilt. Letzter Ausweg: Berufung

Die französische Politikerin Marine Le Pen wurde am 31.03.2025 von einem Pariser Gericht wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Das Urteil hat erhebliche politische Konsequenzen und könnte ihre geplante Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 gefährden. Doch Le Pen kündigte umgehend Berufung an – eine Entscheidung, die ihren Fall noch einmal grundlegend verändern könnte.
Die Anklage: Veruntreuung von EU-Geldern
Die Anklage gegen Marine Le Pen bezieht sich auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern während ihrer Zeit als Europaabgeordnete. Laut den Ermittlern wurden Gelder, die für parlamentarische Assistenten vorgesehen waren, zweckentfremdet, um Mitarbeiter der Partei Rassemblement National (RN) zu bezahlen.
Insgesamt soll es dabei um mehrere Hunderttausend Euro gegangen sein. Neben Le Pen standen auch weitere Parteimitglieder und ehemalige Europaabgeordnete vor Gericht. Die Anklage warf ihnen Betrug und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor.
Das Urteil: Bewährungsstrafe und Wahlrechtssperre
Das Pariser Gericht sprach Marine Le Pen schuldig und verhängte eine vierjährige Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro festgesetzt. Besonders schwerwiegend für Le Pen: Das Urteil beinhaltet auch einen fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts. Das bedeutet, dass sie in diesem Zeitraum nicht für öffentliche Ämter kandidieren darf – was sie de facto von der Präsidentschaftswahl 2027 ausschließen würde.
Auswirkungen: Ende ihrer Präsidentschaftsambitionen?
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Marine Le Pen von der nächsten Präsidentschaftswahl ausgeschlossen – ein massiver Rückschlag für ihre Partei und ihre politischen Ambitionen. Die Rassemblement National hat sich in den letzten Jahren als eine der führenden politischen Kräfte in Frankreich etabliert, und Le Pen galt als stärkste Herausforderin von Präsident Emmanuel Macron bzw. dessen möglichen Nachfolgern.
Ohne Le Pen als Spitzenkandidatin müsste die RN eine alternative Führungspersönlichkeit präsentieren. Eine mögliche Option wäre Jordan Bardella, der derzeitige Parteichef und enge Vertraute Le Pens. Doch ob er das gleiche Wählerpotenzial ausschöpfen könnte, bleibt fraglich.
Berufung: Letzte Chance für Le Pen
Marine Le Pen hat umgehend angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt das Urteil nicht rechtskräftig, und die verhängten Strafen – einschließlich des Wahlrechtsentzugs – treten noch nicht in Kraft. Sollte Le Pen in der Berufung freigesprochen oder das Urteil abgemildert werden, könnte sie dennoch bei der Präsidentschaftswahl antreten.
Politische Beobachter gehen davon aus, dass sich der Rechtsstreit noch über Monate oder sogar Jahre hinziehen könnte. In dieser Zeit bleibt unklar, ob Le Pen tatsächlich aus dem Rennen um die Präsidentschaft ausscheidet oder ob sie ihren Platz auf dem Wahlzettel doch noch verteidigen kann.
Fazit
Das Urteil gegen Marine Le Pen stellt einen tiefen Einschnitt in ihre politische Karriere dar. Der Wahlrechtsentzug würde ihre Kandidatur für 2027 unmöglich machen. Doch die Berufung bietet ihr eine letzte Chance, das Urteil anzufechten und ihre politische Zukunft zu retten. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob die Rechtsprechung in letzter Instanz ihre Ambitionen endgültig beendet oder ob sie doch noch eine Möglichkeit findet, im Rennen um die französische Präsidentschaft zu bleiben.
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Kommentare
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Erst Rumänien ,jetzt Frankreich, den Deep State und WEF Marionetten ist jedes Mittel recht um die Opposition auszuschalten
Irgendwo haben sie sich ja noch massiv eingemischt mit diesem einen Präsidentschaftskandidat. War das nicht eh Serbien?